Hausangebote richtig lesen
Wichtig ist auch, was nicht in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag steht
Wer den Bau eines eigenen Hauses ins Auge fasst, hat zu Beginn oft keine klare Vorstellung davon, wie das künftige Domizil im Detail aussehen soll. Informationen aus Prospekten, Zeitschriften und dem Internet geben Orientierung, ebenso wie Tipps von Freunden und Bekannten oder der Besuch von Musterhaussiedlungen. Irgendwann sind Bauherren in spe dann so weit, dass sie Angebote von Hausbauunternehmen einholen. „Es lohnt sich auf jeden Fall, bei verschiedenen Anbietern nachzufragen“, empfiehlt Erik Stange, Pressesprecher beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Denn die Werbeversprechen auf Prospekten und Websites der Firmen sind nicht verbindlich und können die konkreten Angebote keinesfalls ersetzen.
Komplette Unterlagen als Entscheidungsgrundlage einfordern
Ein Hausangebot muss laut BSB die Ergebnisse aus den Verhandlungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen, die angebotenen Leistungen und die Extrawünsche des Auftraggebers dokumentieren. Die Preise müssen detailliert benannt sein, ebenfalls Mehrkosten für Sonderwünsche oder Gutschriften für Eigenleistungen. Auch Material- und Lohnkosten sollten getrennt aufgeführt sein. Weitere wichtige Bestandteile sind Grundrissvorschläge mit Bemaßung und Angaben zur Wohnfläche, die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung sowie ein Mustervertrag mit Zahlungsplan. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und einen „Ratgeber Hausbau“, der kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden kann. Die kompletten Unterlagen bilden eine gute Grundlage für die eigene Entscheidung, zudem sind sie auch erforderlich für die Finanzierungsverhandlungen mit der Bank.
Sachverständiger Rat schützt vor Unklarheiten und ungünstigen Vertragsklauseln
Bei der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie dem Mustervertrag lohnt es sich, genauer hinzusehen und sachverständigen Rat einzuholen, zum Beispiel von einem unabhängigen Bauherrenberater oder einem Vertrauensanwalt. Vage Angaben wie „hochwertige Fliesen“, „moderne, effiziente Heizung“ oder „Isolierglasfenster“ lassen viel Interpretationsspielraum zu. Im Zweifelsfall können Komponenten in schlechterer Qualität eingebaut werden, als vom Bauherrn erwartet. Hier sollte man auf verbindliche Angaben am besten mit genauer Benennung von Produkten und Herstellern bestehen. Auch beim Vertrag gibt der anwaltliche Rat mehr Sicherheit. Er kann verbraucherunfreundliche Vertragsklauseln oder ungünstig ausgelegte Zahlungspläne feststellen. So haben Verbraucher eine gute Grundlage, vor Vertragsschluss nachzuverhandeln. (djd)
Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund