Grundsteuerabgabe: Fälligkeit verschiebt sich

Grundsteuerabgabe: Fälligkeit verschiebt sich

Der Rat der Stadt Hildesheim hat in den Ratssitzungen am 27. November 2023 und 18. Dezember 2023 die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Änderungen der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Dies hat zur Folge, dass rund 40.000 Steuer- und Abgabepflichtige einen neuen Abgabenbescheid erhalten werden. Der Versand dieser Bescheide wird aus organisatorischen Gründen voraussichtlich erst zum 25. Januar erfolgen mit der Maßgabe, dass sich die Fälligkeit für das erste Quartal vom 15. auf den 29. Februar verschiebt.

Die Stadt Hildesheim bittet um Beachtung, insbesondere bei allen Abgabepflichtigen, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Bei vorliegendem SEPA-Mandat erfolgt die Abbuchung der fälligen Grundbesitzabgaben zum 29. Februar. Die Stadt Hildesheim bittet um Verständnis.

Für etwaige Rückfragen hierzu steht der Fachdienst Steuern unter Telefon 05121 301-2100 zur Verfügung.

Bei allen weiteren Steuern (Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungsteuer) ergibt sich hinsichtlich des Fälligkeitstermins keine Änderung.

Foto: AdobeStock

Kategorie
Schlagwörter